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   VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10.N   

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VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10.N (https://dejure.org/2013,5984)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.2013 - 5 C 1850/10.N (https://dejure.org/2013,5984)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N (https://dejure.org/2013,5984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 2 HESSKAG
    Entwässerungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot von Mehreinnahmen einer Gemeinde durch eine ersetzende Entwässerungssatzung aufgrund des Schlechterstellungsverbots des § 3 Abs. 2 Satz 3 Hess. KAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Etwas anderes folge auch nicht aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 1993 (- 5 UE 953/90 - ESVGH 43, 316 = NVwZ-RR 1994, 112), da dieser Entscheidung ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.

    Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend Mehreinnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 [68] = KStZ 1994, 157; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. März 2000 - 1 K 12/00 -, LKV 2001, 41).

    Die Verhinderung von Mehreinnahmen der Gemeinde gegenüber der früheren Satzungslage hat der Satzungsgeber normativ - also durch die Satzung selbst - sicherzustellen (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03

    Anforderungen an eine mangelnde öffentliche Bekanntmachung einer Beschlussfassung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Ob dieser Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht des § 58 Abs. 6 HGO - so die Auffassung der Antragsgegnerin - bereits deshalb unbeachtlich ist, weil er sich lediglich auf Innenrecht beziehe und im Rahmen der Außenwirkung die Satzung ordnungsgemäß beschlossen und ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sei, so dass sie im Verhältnis zwischen Stadt und Abgabenpflichtigen gelte, kann für das vorliegende Verfahren dahinstehen (zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer solchen Sitzung gefassten Beschlusses der Gemeindevertretung vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 -, NVwZ-RR 2003, 774; Senatsbeschluss vom 18. Juli 1978 - V TH 25/78 -, Juris (nur Leitsätze).
  • VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02

    Beitragserhebung aufgrund (rückwirkender) Satzung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, NVwZ-RR 2003, 457) lasse eine spätere Änderung oder Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage mit Wirkung für die Zukunft nicht die Befugnis der Kommunen entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Beitragsansprüche durch Bescheid geltend zu machen.
  • VGH Hessen, 18.07.1978 - V TH 25/78
    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Ob dieser Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht des § 58 Abs. 6 HGO - so die Auffassung der Antragsgegnerin - bereits deshalb unbeachtlich ist, weil er sich lediglich auf Innenrecht beziehe und im Rahmen der Außenwirkung die Satzung ordnungsgemäß beschlossen und ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sei, so dass sie im Verhältnis zwischen Stadt und Abgabenpflichtigen gelte, kann für das vorliegende Verfahren dahinstehen (zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer solchen Sitzung gefassten Beschlusses der Gemeindevertretung vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 -, NVwZ-RR 2003, 774; Senatsbeschluss vom 18. Juli 1978 - V TH 25/78 -, Juris (nur Leitsätze).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    In Kenntnis seiner Amtsermittlungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) begibt sich der Senat insoweit jedoch nicht auf eine "ungefragte" Fehlersuche (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26/06 -, Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6 = NVwZ 2007, 233 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462

    Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    In Kenntnis seiner Amtsermittlungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) begibt sich der Senat insoweit jedoch nicht auf eine "ungefragte" Fehlersuche (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26/06 -, Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6 = NVwZ 2007, 233 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00

    Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend Mehreinnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 [68] = KStZ 1994, 157; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. März 2000 - 1 K 12/00 -, LKV 2001, 41).
  • VGH Hessen, 31.08.1983 - V OE 61/80
    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Hat sich die erste der "ersetzenden" Satzungen (versehentlich) keine Rückwirkung beigelegt, so ist das alte Satzungsrecht für die Vergangenheit in Kraft geblieben, und nichts hindert den Satzungsgeber daran, später die Geltung des alten Satzungsrechts nun auch insoweit durch eine Satzung mit Rückwirkung, die ihre Geltung auf den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstreckt, zu beseitigen (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TH 833/84 -, KStZ 1985, 37 = GemHH 1986, 68, mit Hinweis auf das Senatsurteil vom 31. August 1983 - V OE 61/80 -, Juris (nur Leitsatz)).
  • VGH Hessen, 09.10.1984 - 5 TH 833/84
    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
    Hat sich die erste der "ersetzenden" Satzungen (versehentlich) keine Rückwirkung beigelegt, so ist das alte Satzungsrecht für die Vergangenheit in Kraft geblieben, und nichts hindert den Satzungsgeber daran, später die Geltung des alten Satzungsrechts nun auch insoweit durch eine Satzung mit Rückwirkung, die ihre Geltung auf den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstreckt, zu beseitigen (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TH 833/84 -, KStZ 1985, 37 = GemHH 1986, 68, mit Hinweis auf das Senatsurteil vom 31. August 1983 - V OE 61/80 -, Juris (nur Leitsatz)).
  • VGH Hessen, 29.04.2014 - 5 A 1027/13

    Rückwirkung

    Nach Entscheidung des Normenkontrollverfahrens (Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N - ) hat der Senat das Verfahren wieder aufgenommen und mit Beschluss vom 16. April 2013 - 5 A 855/13.Z - auf Antrag der Beklagten die Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil zugelassen.

    Dies habe der Senat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2013 im Normenkontrollverfahren gleichen Rubrums - 5 C 1850/10.N - festgestellt.

    Diese Satzung hat der Senat in einem Normenkontrollverfahren gleichen Rubrums - 5 C 1850/10.N - überprüft und als mit höherrangigem Recht in Einklang stehend angesehen.

    Zur weiteren Begründung wird zunächst auf den Normenkontrollbeschluss des Senats vom 31. Januar 2013 (LKRZ 2013, 196 = KStZ 2013, 98 = HSGZ 2014, 81) in jenem Verfahren Bezug genommen.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074

    Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer;

    Der Senat sieht keinen Grund, die ihm prinzipiell obliegende Amtsermittlungspflicht zum Anlass zu nehmen, gleichsam ungefragt in eine durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasste weitere Fehlersuche einzutreten (OVG Saarl, U.v. 17.12.2009 - 2 C 432/09 - juris Rn. 36 und 85; Hess VGH, B.v. 31.1.2013 - 5 C 1850/10.N -juris Rn. 28 mit Hinweis auf BVerwG, B.v. 4.10.2006 - 4 BN 26/06 - NVwZ 2007, 233).
  • VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21

    Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab;

    In materieller Hinsicht wird das Schlechterstellungsverbot durch einen Vergleich der erzielbaren Einnahmen der Gemeinde aus der (gegebenenfalls rechtswidrigen) ersetzten Satzung mit denen aufgrund der ersetzenden Satzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, juris Rn. 32) beachtet.
  • VG Kassel, 05.09.2017 - 1 L 1205/17

    Beförderung, Auswahlentscheidung

    Das Gericht sieht auch keinen Grund, die ihm prinzipiell obliegende Amtsermittlungspflicht zum Anlass zu nehmen, gleichsam ungefragt in eine durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasste weitere Fehlersuche einzutreten (so auch HessVGH BeckRs 2013, 49061 unter II.).
  • VGH Hessen, 17.09.2013 - 5 C 307/12

    Gültigkeit einer Entwässerungssatzung

    Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend mehr Einnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Urteil des Senats vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 = KStZ 1994, 157; Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, KStZ 2013, 98 = LKRZ 2013, 196).
  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188-197 = juris, Rn. 43 f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, juris, Rn. 28; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris, Rn. 19; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris, Rn. 157; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09, OVG 9 N 63.09 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 2. März 2010 - 4 L 199/09 und 4 L 200/09 -, jeweils juris, Rn. 6; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 8. April 2009 - 5 D 32/07 -, juris, Rn. 91), jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris, Rn. 72, Beschlüsse v. 4. Mai 2012 - 9 A 2065/10 und 9 A 2071/10 -, juris, Rn. 28 bzw. 29 des jeweiligen Beschlusses) bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen.
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